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Jugendschutz und Piercings
Jugendliche unter 16 Jahren können sich einer Piercingbehandlung nur in Anwesenheit einer erziehungsberechtigten Person unterziehen.
Jugendliche ab 16 - 18 Jahren brauchen ein Einwilligungsschreiben einer erziehungsberechtigten Person.
Hier gleich unterhalb können Sie das Formular im PDF-Format anklicken, ausdrucken und ausfüllen:
Meine Einwilligung zum Piercing [396 KB]
Dazu muss die Kopie eines Personalausweises mit Foto (keine Kreditkarten oder dergleichen) dem Einwilligungsschreiben beigelegt werden, mit identischer Unterschrift der/des verantwortlichen Erziehungsberechtigten.
(Sollte die Möglichkeit nicht bestehen, den Ausweis zu kopieren, kann der Originalausweis der minderjährigen Person mitgegeben werden, und wir werden diesen vor Ort kopieren).
Obwohl wir sehr achtsam sind und obige Punkte strikt einhalten, kann es auch uns passieren, getäuscht zu werden. Deswegen vertrauen wir auf die wahrheitsgetreuen Angaben der Jugendlichen.
Wir lehnen jegliche Haftung ab, wenn wir betreffend Einverständniserklärung grob getäuscht werden.
Wir behalten uns vor, eine Ausweiskontrolle des potentiellen Kunden durchzuführen, oder aber bei einer allfälligen Anzeige gegen uns eine Gegenanzeige einzuleiten.
Gerichtsstand ist Zürich.
Ab 18 Jahren steht es jeder Person frei, selber einzuwilligen sich piercen zu lassen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Carlo Studer